Wenn Sie Einwohner eines Nicht-EASA-Mitgliedstaates sind und planen, eine Drohne in einem EASA-Mitgliedstaat zu betreiben, müssen Sie sich als Drohnenbetreiber bei der nationalen Luftfahrtbehörde des ersten EASA-Staates registrieren, in dem Sie beabsichtigen zu operieren.
Sobald Sie in Ihrem Gast-EASA-Mitgliedstaat registriert sind, ist dies in allen anderen EASA-Mitgliedstaaten gültig. Sie müssen sich in einem anderen EASA-Mitgliedstaat nicht erneut registrieren.
Sie müssen auch die Online-Prüfung für das Drohnenpiloten-Zertifikat ablegen und das europäische Zertifikat in einem EASA-Mitgliedstaat erhalten. Einige nationale Luftfahrtbehörden bieten die Schulung und Prüfung auf Englisch an. Und natürlich müssen Sie die europäischen Drohnenvorschriften einhalten.
Um sich auf Ihre Reise vorzubereiten, nehmen Sie sich bitte die Zeit, alle Informationen zu Drohnen, die auf EASA Pro veröffentlicht sind, zu überprüfen und die Liste der EASA-Mitgliedstaaten „Drohnen – Nationale Luftfahrtbehörden“ zu prüfen.
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