Ihre FAA Abschnitt 333 Ausnahmegenehmigung „Bedingungen und Einschränkungen“ kann erfordern, dass Sie einen NOTAM (Notice to Airman) nicht früher als 24 Stunden und nicht später als 48 Stunden vor jedem Flugbetrieb einreichen. Aber wie reicht man einen NOTAM ein? Hier erfahren Sie es.