Wie sieht die Zukunft der Unternehmensberichterstattung zur Nachhaltigkeit für Unternehmen in Europa aus? Unser Video bietet einen kompakten Überblick über die Anforderungen und den Umfang der neuen Richtlinie über die Unternehmensberichterstattung zur Nachhaltigkeit (CSRD) der EU. Die CSRD erweitert die Anforderungen an die Unternehmensberichterstattung zur Nachhaltigkeit für europäische Unternehmen. Ziel der EU ist es, zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft in Europa beizutragen.
Das Video wurde im Auftrag des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE) in Zusammenarbeit mit econsense realisiert. Der Inhalt bezieht sich auf die vorläufige politische Einigung der Verhandlungen (Trilog) zwischen dem Rat der Europäischen Union, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission vom 21. Juni 2022. Dieser Kompromiss muss formell vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament angenommen werden.
UPDATE zum Videoinhalt (Stand Juli 2024):
In der Zwischenzeit wurden die Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen im Handelsgesetzbuch angehoben. Mittels einer delegierten Richtlinie wurden die in der Rechnungslegungsrichtlinie für als „groß“ eingestufte Unternehmen und als solche behandelte Personengesellschaften festgelegten Schwellenwerte auf folgende Werte angehoben: Bilanzsumme höher als 25.000.000 €, Umsatz höher als 50.000.000 €, mehr als 250 Mitarbeiter (unverändert).